Intressent_innen müssen einschlägige Berufsausbildung (Absolvent_innen der BAfEP) vorweisen und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nachweisen können.
- Abgeschlossen Berufsausbildung - mindestens in einem der folgenden Bereiche: Kindergartenpädagogik / Elementarpädagogik (BAfEP) / Sonderkindergartenpädagogik / Hortpädagogik /
Sonderhortpädagogik
- Mehrjährige Berufserfahrung in einer institutionellen Bildungs- und Betreuungseinrichtung (min. 5 Jahre): Kindergarten / Hort / Kindergruppe / Kinder- und Jugendhilfsträger /
Nachmittagsbetreuung in der Schule
- Interesse und Freude an einer Leitungsfunktion
- Zeugnisse und Bestätigungen über die bisherigen Dienstzeiten